- Gesundheitsfragebogen_zum_Ausschießen_2020
- Aufnahmeantrag des Schützenverein Osten
- Veranstaltungskalender 2023
- Veranstaltungskalender 2022
- Veranstaltungskalender 2021
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Schützenfestplakat 2019
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Schützenfestplakat 2018
- Schützenfestplakat 2017
- Schützenfestplakat 2016
- Schützenfestplakat 2015
- Schützenfestplakat 2014
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Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
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die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld),
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SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
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§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, sofern Kindergeld bezogen wird oder
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§ 6a Kindergeldgesetz (Kinderzuschlag zum Kindergeld) sind.
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Im Rahmen des sogenannten Bildungspakets ist auch die Gewährung sogenannter Teilhabeleistungen geregelt worden:
§ 28 Abs. 7 SGB II / § 34 Abs. 7 SGB XII:
Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für
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Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
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Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
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die Teilnahme an Freizeiten.