Dienstordnung für den Vorstand

(Neufassung gemäß den Ergebnissen der Kommission vom 19. 03. 1992 auf der Grundlage des Diskussionsentwurfs einer Überarbeitung und Neufassung, einstimmig beschlossen vom Vorstand am 25. November 1992)

Vorwort

Die Dienstordnung soll dem Vereinsmitglied ein Anhalt dafür sein, welche wesentlichen Pflichten mit der Wahl in den Vorstand übernommen werden. Dennoch soll eine umfassende Darstellung der Pflichten eines Vorstandsmitgliedes nicht gegeben werden, zumal der Dienst für den Verein als eine Ehrenaufgabe auf der Grundlage der Solidarität und Kameradschaft im Vorstand angesehen wird.

Grundlage für das Vereinsleben ist die Satzung, der diese Dienstordnung zur Förderung des Vereinslebens beigefügt wird.

Pflichten des Vorstands, soweit sie nicht für besondere Fälle durch Vorstandsbeschluss festgelegt werden, sind im Einzelnen:

Der Präsident:

Der Präsident hat die Verpflichtung, den Verein bei jeder gegebenen Veranlassung nach außen hin zu vertreten und auf gutes Zusammenwirken im Vorstand zum Wohle des Vereins zu achten.

Jeglicher Schriftverkehr des Vereins wird mit der Unterschrift  Der Vorstand des Schützenvereins vom Präsidenten oder gemeinsam mit einem von ihm beauftragten Mitglied des Vorstands unterzeichnet. Im Übrigen sind die Satzungsbestimmungen maßgebend.

Der Präsident hat die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen einzuberufen und in denselben den Vorsitz zu führen. Mindestens vor der ordentlichen Mitgliederversammlung hat er anhand einer vom Kassenführer zu führenden Aufstellung das Vereinsvermögen zu prüfen.

Die Krönung des Schützenkönigs und der Schützenkönigin sowie die Auszeichnung weiterer Preisträger auf diesen Königsscheiben hat der Präsident vorzunehmen. Bei den Festumzügen begleitet er gemeinsam mit seinem Stellvertreter den Schützenkönig und die Königin.

Der stellvertretende Präsident:

Die Aufgaben und Pflichten des Präsidenten werden in allen Verhinderungsfällen desselben von seinem Stellvertreter wahrgenommen. Seine ständige Aufgabe ist es, neben dem Präsidenten für eine tadellose Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands zu sorgen.

Zu seinen weiteren Obliegenheiten gehört die Krönung der Kinderkönige sowie die Aushändigung aller Sachpreise zum Schützenfest.

Der stellvertretende Präsident begleitet bei den Festumzügen gemeinsam mit dem Präsidenten den Schützenkönig und die Königin.

Der Kassenführer:

Der Kassenführer führt das Mitgliederverzeichnis und sorgt für das Einbringen der Beiträge und sonstiger Forderungen des Vereins. Er hat über alle Einnahmen und Ausgaben sorgfältig Buch zu führen. Der Kassenbestand soll im Wesentlichen auf den Konten bei der Kreissparkasse angelegt sein

Spätestens am 06. November eines jeden Jahres hat der Kassenführer die Bücher und Belege des letzen Jahres sowie das Vereinsvermögen dem Präsidenten einzureichen. Dieser leitet die Unterlagen binnen einer Woche an den Kassenführer zurück, der sie anschließend den Kassenprüfern zur Prüfung zugänglich macht.

Dem Kassenführer obliegt die Leitung und Überwachung der Bewirtung der Gäste, der Spielmanns- und Musikzüge an den Schützenfesttagen zusammen mit dem Adjutanten.

Er ist für die Erhebung der Eintrittsgelder und die Durchführung der Verlosung verantwortlich.

Bei den Festumzügen begleitet der Kassenführer zusammen mit dem Obmann der Jungschützen das Jungschützen-Königspaar.

Der Schriftführer:

Der Schriftführer hat alle schriftlichen Arbeiten zur Unterschrift vorzubereiten. In den Sitzungen und Versammlungen führt der Schriftführer das Protokoll.

Bei Schützenfesten und schießsportlichen Veranstaltungen soll der dem Schießmeister bei der Überwachung und Auswertung der Schießlisten behilflich sein. Außerdem ist er zusammen mit dem Hauptmann und dem Adjutanten für die Auswahl und den Einkauf der Orden und Ehrenzeichen verantwortlich.

Bei den Festumzügen begleitet er mit dem Bürgermeister den Urlauberkönig.

Der stellvertretende Kassenführer:

Der stellvertretende Kassenführer vertritt im Verhinderungsfalle den Kassenführer in seinen gesamten Obliegenheiten. Außerdem ist er bei Veranstaltungen für den Schützenplatz und das Schützenzelt verantwortlich, ihm obliegt die Platzeinweisung der Schausteller. Als Platzwart ist er verpflichtet, den Schützenplatz für das Schützenfest vorzubereiten und nach der Veranstaltung wieder in Ordnung zu bringen bzw. das Erforderliche zu veranlassen.

Der stellvertretende Kassenführer übernimmt bei sämtlichen Schießen sowie beim Schützenfest den Schießkartenverkauf. Die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen hat er mit dem Kassenführer abzurechnen.

Bei Festumzügen begleitet der stellvertretende Kassenführer zusammen mit dem Obmann der Kinder die Kinderkönige.

Der stellvertretende Schriftführer:

Der stellvertretende Schriftführer vertritt im Verhinderungsfall den Schriftführer in seinen gesamten Obliegenheiten.

Er ist zuständig für die gesamte Pressearbeit des Vereins. Alle Zeitungsanzeigen und Bekanntmachungen des Vereins (mit Ausnahme der Todesanzeigen) sind im Einvernehmen mit dem Präsidenten durch ihn zu veranlassen.

Bei den Festumzügen führt er zusammen mit dem Obmann der Damen die Damenabteilung an.

Der Adjutant:

Der Adjutant ist der Verbindungsmann zwischen dem geschäftsführenden und dem sportleitenden Vorstand in der Durchführung festlicher Veranstaltungen des Vereins.

Seine beratende, helfende Tätigkeit betrifft vor allem die äußere Gestaltung einer festlichen Veranstaltung (Dekoration, Grünbeschaffung, etc.). Für die Auswahl und den Einkauf von Orden und Ehrenzeichen ist der Adjutant zusammen mit dem Hauptmann und dem Schriftführer verantwortlich. Die Aufbewahrung obliegt dem Adjutanten.

Bei allen Festumzügen und Ausmärschen steht der Adjutant zur Verfügung des Hauptmanns. Er hat beim Antreten des Vereins für die Einteilung der Züge und die Ordnung in denselben zu sorgen. Bei den Umzügen übernimmt er die Führung des Festzuges nach einem mit dem Hauptmann besprochenen Plan.

Bei Veranstaltungen jeglicher Art ist bei aktuellem Anlass der Adjutant der Vertreter des Hauptmanns oder des Schießmeisters.

Bei Besuchen bei Mitgliedern (zu Anlässen wie Jubiläen, Geburtstagen etc.) soll sich der Adjutant auf Veranlassung des Präsidenten nach Möglichkeit zur Verfügung stellen.

Zum Kranzbinden ist der Adjutant verantwortlich für die Organisation und die Bereitstellung des Materials (Tische, Schnüre, Draht, etc.).

Der Adjutant ist in Zusammenarbeit mit dem Kassenführer für die Bewirtung der Gäste und der Spielmanns- und Musikzüge nach dem großen Festumzug am Schützenfestsonntag zuständig.

Der Hauptmann:

Alle Angelegenheiten der Vorbereitung und Durchführung des Schießsports im Verein leitet der Hauptmann. Ihm obliegt die Durchführung aller diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung. Etwa notwendig werdende Änderungen solcher Beschlüsse (Schießordnung) sind nur mit Zustimmung des Präsidenten und dreier weiterer Vorstandsmitglieder möglich. Der Hauptmann bestimmt die Zeit der Ausmärsche, soweit sie nicht im Festprogramm festgesetzt sind. Er gibt den Befehl zum Antreten und kommandiert den Ausmarsch bei allen Anlässen. Alle schießsportlichen Bekanntmachungen geschehen durch den Hauptmann. Er ist verantwortlich für alle schießsportlichen Wettkämpfe und die Ordnung auf dem Schießstand. Außerdem ist er zusammen mit dem Schriftführer und dem Adjutanten für die Auswahl und den Einkauf der Orden und Ehrenzeichen verantwortlich.

Der Stellvertreter des Hauptmanns ist der Schießmeister.

Bei den Festumzügen führt der Hauptmann die Abteilungen der Schützen, Damen und Jungschützen an.

Der Schießmeister:

Der Schießmeister ist verantwortlich für den gesamten Schießstand, für die Herrichtung des Schießstandes vor jeder Schießveranstaltung, für die Pflege und Unterbringung der Gewehre, der Zugscheiben und aller übrigen zum Schießen erforderlichen Gegenstände wie Munition, Scheiben, Anzeigevorrichtungen u.a.m. Er beaufsichtigt gemeinsam mit dem Hauptmann die Führung der Schießlisten und ist für die richtige und rechtzeitige Auswertung der Listen verantwortlich.

Im Übrigen ist der Schießmeister der Stellvertreter des Hauptmanns.

Der Obmann der Schützen:

Alle Angelegenheiten in der Betreuung der aktiven männlichen Schützen ab 21 Jahren sind Aufgabe des Obmanns der Schützen.

In Zusammenarbeit mit dem Hauptmann und dem Schießmeister hat er dafür zu sorgen, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, die unter der Aufsicht des Obmanns stehen.

Die Auswahl einer Mannschaft der Schützen für überörtliche Wettkämpfe geschieht aufgrund der schießsportlichen Leistungen des einzelnen Schützen durch den Obmann.

Die Richtlinien für die Auswahl haben der Obmann, der Hauptmann und der Schießmeister gemeinsam vor Beginn diesbezüglichen Trainings zu bestimmen.

Diese Bestimmung für überörtliche Wettkämpfe gilt sinngemäß auch für die Damen und die Jungschützen.

Im Verhinderungsfalle des Obmanns der Schützen ist sein Vertreter der Obmann z.b.V.

Bei den Festumzügen führt der Obmann der Schützen zusammen mit dem Obmann z.b.V. die Schützengruppe an.

Der Obmann der Damen:

Dem Obmann der Damen obliegt die Betreuung dieser Abteilung (ab 21 Jahren) bei sämtlichen Schießsportveranstaltungen. Er ist für die Durchführung aller diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Hauptmann und dem Schießmeister hat er dafür zu sorgen, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, die unter der Aufsicht des Obmanns stehen.

Die Richtlinien für die Auswahl einer Mannschaft haben der Obmann der Damen, der Hauptmann und der Schießmeister gemeinsam vor Beginn diesbezüglichen Trainings zu bestimmen.

Im Falle der Verhinderung des Obmanns der Damen ist sein Vertreter der Obmann z.b.V.

Bei den Festumzügen führt der Obmann der Damen zusammen mit dem stellvertretenden Schriftführer die Damenabteilung an.

Der Obmann der Jungschützen:

Alle Angelegenheiten in der Betreuung der Jungschützenabteilung (14  20 Jahre, männlich und weiblich) sind Aufgabe des Obmanns der Jungschützen. Er ist für die Durchführung aller diesbezüglichen Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung verantwortlich. In Zusammenarbeit mit dem Hauptmann und dem Schießmeister sorgt er dafür, dass der Schießsport nach neuzeitlichen Gesichtspunkten gefördert wird, insbesondere durch Veranstaltung regelmäßiger Übungsstunden, in denen der Obmann die Aufsicht führt. Die sportliche Art des Schießens soll dabei im Vordergrund stehen, damit das Interesse am Schießsport belebt und erhalten wird. Die Richtlinien für die Auswahl einer Mannschaft haben der Obmann, der Hauptmann und der Schießmeister gemeinsam vor Beginn diesbezüglichen Trainings zu bestimmen.

Im Fall der Verhinderung des Obmanns der Jungschützen ist sein Vertreter der Obmann z.b.V.

Bei den Festumzügen begleitet der Obmann der Jungschützen zusammen mit dem Kassenführer das Jungschützen-Königspaar.

Der Obmann der Kinder:

Die Betreuung der Kinder (bis zum vollendeten 13. Lebensjahr) obliegt dem Obmann der Kinder. Er leitet jeder Schießübung, wobei auf sportgerechte Anleitung und geordnete Abwicklung mit besonderer Sorgfalt zu achten ist.

Er leitet das Königsschießen der Kinder, nimmt an der Krönung teil und begleitet zusammen mit dem stellvertretenden Kassenführer das Kinderkönigspaar in den Festumzügen.

Beim Schützenfest ist er für die Vorbereitung und Abwicklung der Kinderbelustigung zuständig.

Seinen Vertreter im Verhinderungsfall bestimmt der Hauptmann.

Der Obmann z.b.V.:

Der Obmann z.b.V. steht bei allen Anlässen und Veranstaltungen zur Verfügung des Hauptmanns. Er kann aber auch zu anderen Aufgaben des Vorstandes auf Veranlassung des Präsidenten im Einvernehmen mit dem Hauptmann herangezogen werden.

Der Obmann z.b.V. vertritt im Verhinderungsfall den Obmann der Schützen, den Obmann der Damen oder den Obmann der Jungschützen.

Bei den Festumzügen führt er zusammen mit dem Obmann der Schützen die Abteilung der Schützen an.

Der Schützenkönig, die Schützenkönigin:

Die Schützenkönige sollen nach Möglichkeit an allen Vorstandssitzungen und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Beim Schützenfest ist auch die Königsschärpe, bei anderen Anlässen nur die Königskette zu tragen. Der König mit seiner Partnerin sowie die Königin mit ihrem Partner habe bei den Festbällen und beim Schützenfrühstück ihren Platz am Ehrentisch.

Die Fahnenträger, die Fahnenbegleiter:

Die Fahnenträger haben bei den Festumzügen und bei Begräbnissen die Fahnen zu tragen. Jeder Fahnenträger sorgt für die bestmögliche Unterbringung und Erhaltung der Fahne. Die Fahnenträger sowie ihre Begleiter haben im Verhinderungsfall dafür zu sorgen, dass ein Ersatzmann zur Stelle ist.

Todesfälle von Mitgliedern:

Die Veranlassung einer Todesanzeige in der Lokalpresse, die Bestellung eines Kranzes und die rechtzeitige Benachrichtigung der Fahnenabordnung und einer Mitgliederabordnung zur letzten Ehrerweisung obliegt (bis auf Weiteres) dem Präsidenten.

Die Aufsicht bei Festen:

Bei allen Veranstaltungen des Vereins obliegt die Aufsicht dem gesamten Vorstand. Im Einvernehmen mit dem Hauptmann sorgt der Präsident für eine Diensteinteilung.

Die gesamtdienstliche Ordnung im Vorstand:

Die Dienstordnung soll zu einer erfolgreichen Arbeit des Vorstands und innerhalb des Vorstands beitragen. Eine Rangwertung der Pflichten und Aufgabenstellungen besteht nicht.

Grundlage der Arbeit im Vorstand ist die kameradschaftliche Solidarität. Der Vorstand ist eine Einheit, und es kann deshalb im Einvernehmen mit dem Präsidenten bzw. deren Stellvertretern zur Erfüllung von Aufgaben im Vorstand herangezogen werden:

Jedes Vorstandsmitglied zu Obliegenheiten und Aufgaben, die in der Dienstordnung nicht erwähnt zu sein brauche, und zwar nach der Erfordernis des Tages oder der Stunde.

Die Abzeichen des Vorstandes:

Mit der Wahl in den Vorstand erwirbt das Vereinsmitglied das Recht und die Pflicht zum Tragen bestimmter Abzeichen, die unveränderlich zu der auszuübenden Tätigkeit im Vorstand gehören.

Die Schulterstücke sind Ehrenzeichen, sie sind Kennzeichen des Vorstandes im Sinne der Solidarität.

Die Art der Abzeichen:

Präsident
Silber, vierstreifig, geflochten, 2 Sterne in Gold

Stellvertretender Präsident
Silber, vierstreifig, geflochten, 1 Stern in Gold

Kassenführer
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Schriftführer
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Stellvertretender Kassenführer
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Stellvertretender Schriftführer
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Hauptmann
Silber, vierstreifig, schlicht, 2 Sterne in Gold

Schießmeister
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Adjutant
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold, Adjutantenschnur

Obmann der Schützen
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Obmann der Damen
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Obmann der Jungschützen
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Obmann der Kinder
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

Obmann z. b. V.
Silber, vierstreifig, schlicht, 1 Stern in Gold

König und Königin
Gold, vierstreifig, geflochten, mit Krone in Gold

Der Bürgermeister
als Ehrenmitglied im Vorstand trägt geflochtene Schulterstücke in grün-silber, vierstreifig.

Die übrigen Ehrenmitglieder im Vorstand tragen ihre Schulterstücke mit Sternen in Silber.

Die Fahnenträger und -begleiter tragen schmale Schulterstücke, Silber, zweistreifig, schlicht, ohne Sterne.

Änderungen der Dienstordnung für den Vorstand:
Änderungen dieser Ordnung beschließt der Vorstand mit absoluter Mehrheit.

Osten, den 13. November 1992